BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Wie werden Einnahmen, Einkünfte und Einkommen voneinander abgegrenzt?
Rückseite

Einnahmen: Strömungsgröße zu Geldvermögensbestand (Zahlungsmittelbestand zzgl. Bestand an Forderungen abzüglich Bestand an Verbindlichkeiten), also Zufluss von Zahlungsmitteln und/oder Erlangung von Forderungen eines Wirtschaftssubjekts.

Einkünfte: Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wird als Einkünfte den sieben Einkunftsarten zugerechnet.

Die Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der sie bezieht. Zurechnungssubjekt ist daher derjenige, der die zu Einkünften führenden Leistungen erbringt. Dementsprechend muss die Zurechnung von Einkünften mit dem zivilrechtlichen Eigentum an der Einkunftsquelle übereinstimmen. Im Zweifel bezieht derjenige die Einkünfte , der die Möglichkeit hat, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Das ist in der Regen der (wirtschaftlichen) Eigentümer der Einkunftsquelle (zB Miethaus oder Gewerbebetrieb). Ist die Einkunftsquelle aber zB verpachtet, dann bezieht der Pächter Einkünfte aufgrund seiner Leistungen am Markt. Die Einkünfte des Verpächters sind hingegen der Pachtzins

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