BWL (Fach) / Steuern (Lektion)
Vorderseite
• Welche Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt werden, um in Österreich als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten?
Rückseite
Wer als natürliche Person im Inland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (Legaldefinitionen von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt finden sich im § 26 Abs 1 und 2 BAO) hat, ist gem. §1Abs 2 EStG unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig mit sämtlichen im In- oder Auslanf erzielten Einkünften(= Welteinkommen).
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