BWL (Fach) / Steuern (Lektion)
Vorderseite
Was besagt die Opfer- und Äquivalenztheorie?
Rückseite
Opfertheorie: Der einzelne trägt mit seiner jeweiligen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Staatsausgaben bei.
Äquivalenztheorie: Es wird eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung angestrebt
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