BWL (Fach) / Steuern (Lektion)

Vorderseite Was besagt die Opfer- und Äquivalenztheorie?
Rückseite

Opfertheorie: Der einzelne trägt mit seiner jeweiligen Leistungsfähigkeit zur Erfüllung der Staatsausgaben bei.

Äquivalenztheorie: Es wird eine Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung angestrebt

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