VWL (Fach) / S.1 (Lektion)
Das Stabilitätsgesetz wurde 1967 zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.
§1 StWGBund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Errfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie i Rahmen der marktwirschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftligungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.
Ziele (magisches Viereck):- Preisniveaustabilität- hoher Beschäftigungsstand- außenwirtschaftliches Gleichgewicht- angemessenes und stetiges Wirtschaftswachstum
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