Lap Büro (Fach) / Mündlich (Lektion)

Vorderseite Zahlungsverzug
Rückseite

ist wenn der Gläubiger (Verkäufer) seine Leistunge vertragsmäßig erbracht hat und der Schuldner (Käufer) den vertraglichen oder gesetzlichen vorgesehenen Zahlungstermin nicht einhält.

Die Fälligkeit: nach vereinbarung, ist kein Zahlungsziel im Vetrag vereinbart dann ist der Käufer verpflichtet die Ware sofort nach dem erhalt zu bezahlen, in diesem Fall tritt die fälligkeit sofort nach der übernahme der Ware an.

Folgen für Zahler: Es ist wichtig das die Zahlungsbedingungen z.B im Kauffvertrag exakt formuliert sind.Neben den Forgerungen können:

  • Verzugszinsen
  • Spesen
  • Anwaltskosten
  • Inkassokosten usw. in Rechnung gestellt werden.

Diese Karteikarte wurde von Ristda erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: