Abgabenordnung (Fach) / AO-Aufbau (Lektion)

Vorderseite Sechster Teil. Vollstreckung, §§ 249 bis 346 AO
Rückseite

Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften, §§ 249 bis 258 AO

Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen, §§ 259 bis 327 AO

Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, §§ 328 bis 336 AO

Vierter Abschnitt: Kosten, §§ 337 bis 346 AO

Diese Karteikarte wurde von hannemac erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: