Abgabenordnung (Fach) / AO-Aufbau (Lektion)
Vorderseite
Sechster Teil. Vollstreckung, §§ 249 bis 346 AO
Rückseite
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften, §§ 249 bis 258 AO
Zweiter Abschnitt: Vollstreckung wegen Geldforderungen, §§ 259 bis 327 AO
Dritter Abschnitt: Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen, §§ 328 bis 336 AO
Vierter Abschnitt: Kosten, §§ 337 bis 346 AO
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