Klinische Psychologie (Fach) / Psychiatrie, Bio- & Neuropsychologie und Rahmenbedingungen (Lektion)
Vorderseite
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
WANZ -> "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zwecksmäßig"
In welchem Regelwerk und unter welchem Titel wird dieses Gebot beschrieben?
Rückseite
Wirtschaftlichkeitsgebot (im § 12 SGB )
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