Klinische Psychologie (Fach) / Psychiatrie, Bio- & Neuropsychologie und Rahmenbedingungen (Lektion)

Vorderseite Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen. WANZ -> "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zwecksmäßig" In welchem Regelwerk und unter welchem Titel wird dieses Gebot beschrieben?
Rückseite

Wirtschaftlichkeitsgebot (im § 12 SGB )

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