BWL (Fach) / Einführung Handelsmarketing KE2 (Lektion)

Vorderseite Beschreibe den Begriff Kooperierende Handelssysteme!
Rückseite
  • Geschäftsstätten durch Belieferungs- und Dienstleistungsverträge an Kooperationszentrale gebunden
  • Geschäftsstätten rechtlich und in bestimmten Grenzen wirtschaftlich selbstständige Einzelhändler
  • Kooperationszentrale aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit
  • Groß- und Einzelhandelsstufe bestehen aus rechtlich selbständigen Unternehmen, nur durch kooperationsvertraglichen Vereinbarungen miteinander verbunden.
  • Keine Inhaberidentät von Groß- und Einzelhandelsstufe
  • Zu den kooperienden Handelssystem gehören die- Einkaufkontore- Einkaufsvereinigungen- Verbundgruppen des Einzelhandels- freiwillige Ketten- Franchisesysteme
  • Bsp: Textileinkaufsverband KATAG AG.

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