BWL (Fach) / Personal (Lektion)

zurück | weiter
Vorderseite Betriebsrat => Beteiligungsrecht (3 Bereiche), Art des Rechte (pro Bereich)
Rückseite

im sozialen Bereich:Mitbestimmungsrecht, ohne Zustimmung des Betriebsrates sind keine Beschlüsse möglich.- Betriebsordnung- Urlaubsplanung- Arbeitszeit- Sozialeinrichtungen- Berufsausbildungim personellen Bereich:- Eingeschränktes Mitbestimmungsrechtm der BR kann aus wichtigen Gründen die Zustimmung verweigern.im wirtschaftlichen Bereich:- Mitwirkungsrecht (Unterrichtung), die Maßnahmen müssen vorher dem Betriebsrat mitgeteilt und mit ihm beraten werden.

Diese Karteikarte wurde von grinchyy erstellt.