BWL (Fach) / Personal (Lektion)
Um die Arbeitnehmer vor willkürlichen Kündigungen der Arbeitgeber zu schützen, wurde 1969 das Kündigungsschutzgesetz erlassen. Damit sollen insbesondere sozial ungerechtfertigte Kündigungen vermieden werden.
personenbedingt- Fehlen einer erforderlichen Arbeits- oder Berufserlaubnis - Nichtbestehen einer für die Berufsausübung notwendigen Prüfung - Nachlassen der Leistungsfähigkeit - mangelnde Eignung oder mangelnde Anpassungsfähigkeit - körperliche oder geistige Gebrechen- langanhaltende oder häufig wiederkehrende Erkrankungenverhaltensbedingt- unberechtigte Krankmeldungen - Störung des Betriebsfriedens - Beleidigung von Kollegen, Vorgesetzten - häufige Unpünktlichkeit - unentschuldigtes Fehlen - Alkohol - Nebentätigkeit in Zusammenhang mit unerlaubten Wettbewerb
betriebsbedingt- Absatzschwierigkeiten - Gewinnverfall - Energie- und /oder Rohstoffmangel - Stelleneinsparungen im Haushaltsplan - Schließung von Abteilungen - Vergabe von Aufgaben an Fremdunternehmen - Betriebsstillegung - Rationalisierungen - betriebliche Umorganisation
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