BWL (Fach) / Personal (Lektion)

Vorderseite Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge (5) Ausnahmefälle (in denen kein sachlicher Grund benötigt wird) (3)
Rückseite
  • Vertretung (von erkrankten AN oder AN in Elternzeit)
  • Saisonarbeit (z.B. Freibadkiosk)
  • Aushilfsarbeit
  • Einstellung zur Probe
  • Azubis unmittelbar nach der Berufsausbildung weiterbeschäftigen
  • Arbeitnehmer wird neu eingestellt
  • Arbeitnehmer hat das 58. Lebensjahr erreicht
  • Existenzgründer in den ersten 4 Jahren

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