BWL (Fach) / Personal (Lektion)
Vorderseite
Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge (5)
Ausnahmefälle (in denen kein sachlicher Grund benötigt wird) (3)
Rückseite
- Vertretung (von erkrankten AN oder AN in Elternzeit)
- Saisonarbeit (z.B. Freibadkiosk)
- Aushilfsarbeit
- Einstellung zur Probe
- Azubis unmittelbar nach der Berufsausbildung weiterbeschäftigen
- Arbeitnehmer wird neu eingestellt
- Arbeitnehmer hat das 58. Lebensjahr erreicht
- Existenzgründer in den ersten 4 Jahren
Diese Karteikarte wurde von grinchyy erstellt.