Personalwirtschaft (Fach) / Personalwirtschaft (Lektion)

Vorderseite Was bedeutet „Richterrecht“?
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Das Richterrecht wird auch Rechtsprechung genannt. Es ist rechtlich nicht bindend und gilt daher nicht als Rechtsquelle für das Arbeitsrecht.

Ihm kommt häufig eine besondere Bedeutung zu, wenn es um die sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriffe geht“.

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