BWL (Fach) / Vokabeln (Lektion)

Vorderseite Verantwortung (S.32)
Rückseite

- versteht man die freiwillige, erwartete oder erzwungene Rechtfertigung bzw. Verteidigung einer Entscheidung oder einer Handlung eines Verantwortungsträgers vor einer Instanz

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