Unternehmensführung (Fach) / Betriebsorganisation - Planung (Lektion)

Vorderseite Umweltmanagement (Grundsätze)
Rückseite

Vorsorgeprinzip: Einsatz von Maßnahmen zur Vorbeugung gegen das Auftreten von Umweltschäden.

Verursacherprinzip: Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden sind von dem zu tragen, der für den Schaden verantwortlich zu machen ist.

Kooperationsprinzip: Mitwirkung aller Betroffenen (öffentliche Hand, Unternehmen, Einwohner) bei Entscheidungen und Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.

Gemeinlastprinzip: Wenn das Verursacherprinzip nicht greift (Verursacher nicht feststellbar, nicht rechtlich existent), muß die Allgemeinheit die Kosten der Beseitung von Umweltschäden tragen.

Diese Karteikarte wurde von Nutzer0815 erstellt.

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