Klinische Psychologie (Fach) / Klinische Psychologie Bamberg (Lektion)

Vorderseite DSM5-Kriterien "Zwangsstörung"
Rückseite

A: Entweder Zwangsgedanken, Zwangshandlungen oder beides:

Zwangsgedanken sind durch (1) und (2) definiert:

(1) immer wiederkehrende und anhaltende Gedanken, Impulse oder Vorstellungen, die im Krankheitsverlauf mindetens zeitweilig als aufdringlich und ungewollt empfunden werden, und die meist Angst und großes Unbehagen hervorrufen

(2) Person versucht, diese G / I / V zu ignorieren oder zu unterdrücken oder sie mithilfe anderer Gedanken oder Tätigkeiten zu neutralisieren (z.B. durch die Ausführung einer Zwangshandlung)

Zwangshandlungen sind durch (1) und (2) definiert:

(1) wiederholte Verhaltensweisen oder mentale Handlungen, zu denen sich die Person als Reaktion auf einen Zwangsgedanken oder aufgrund von streng zu befolgenden Regeln gezwungen fühlt

(2) V / mH dienen dazu, Angst oder Unbehagen zu verhindern / reduzieren /gefürchtete Ereignisse oder Situationen vorzubeugen; stehen in keinem realistischen Bezug zu dem, was sie zu neutralisieren oder zu verhindern versuchen oder sind deutlich übertrüben

B: zeitintensiv oder verursachen Leiden oder Beeinträchtigungen in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen

C: nicht Folge der physiologischen Wirkung einer Substanz oder eines medizinischen Krankheitsfaktors

D: Störungsbild kann nicht besser durch das Vorleigen einer anderen psychischen Störung erklärt werden

--> guter/angemessener Einsicht - wenig - fehldene Einsicht ?

--> Tic-Bezogen?

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