Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Steuerberechnung
Rückseite
§ 16 UStG
Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung)
- § 16, § 18 UStG i.V.m. § 20 UStG Umkehrschluss
- Ausnahmen: Istversteuerung von Anzahlungen, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Satz 4 und § 13b Abs. 4 UStG
Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung)
- § 20 UStG
- Ausnahmen: Tatbestände, denen kein Geldfluss zugrunde liegt: a) § 3 Abs. 1b UStG; b) § 3 Abs. 9a UStG; (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG)
Sonderfall - Einzelbesteuerung
- § 16 Abs. 5 UStG - Beförderungseinzelbesteuerung
- § 16 Abs. 5a UStG - Fahrzeugeinzelbesteuerung
Wenn kein Antrag gem. § 20 Abs. 1 UStG gestellt wird, erfolgt die Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten.
Diese Karteikarte wurde von hannemac erstellt.
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