Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)
Vorderseite
Veranlagungspflicht des § 32d Abs 3 EStG
Rückseite
Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Für diese Erträge erhöht sich die tarifliche ESt um 25 %
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.
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