Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Veranlagungspflicht des § 32d Abs 3 EStG
Rückseite

Kapitalerträge, die nicht der Kapitalertragsteuer unterlegen haben, sind in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Für diese Erträge erhöht sich die tarifliche ESt um 25 %

Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.

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