Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Gesonderter Steuertarif.
Rückseite

§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG

die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgenommen, § 20 Abs. 8, beträgt 25 %

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