Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)
Vorderseite
Gesonderter Steuertarif.
Rückseite
§ 32d Abs. 1 Satz 1 EStG
die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgenommen, § 20 Abs. 8, beträgt 25 %
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.
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