Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3EStG
Rückseite
Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsart, die für Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Anwendung finden kann.
Steurpflichtige, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen. Kein Kaufmann, §141 AO
und freiwillig keine Bücher führen.
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.