Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3EStG
Rückseite

Die EÜR ist eine Gewinnermittlungsart, die für Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG Anwendung finden kann.

Steurpflichtige, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen. Kein Kaufmann, §141 AO

und freiwillig keine Bücher führen.

Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.