Unternehmensführung (Fach) / Verantwortungsbewusste UFÜ III (Lektion)

Vorderseite KE III Kapitel 5 P.62 Je nach unternehmerischer Anspruchsgruppe (Stakeholder) können diese Reaktionen auf un-/ethisches Unternehmertum wie folgt ausfallen
Rückseite
  • „Ethische“ Unternehmen werden von ihren Anspruchsgruppen für ihre gesellschaftlich verantwortungsbewussten Handlungsweisen belohnt – insbesondere dadurch, dass Konsumenten gezielt die Produkte „ethischer“ Firmen kaufen, dass potenzielle Mitarbeiter sich im „war for talent“ bewusst für die Stellenangebote „ethischer“ Arbeitgeber entscheiden, dass angestellte Mitarbeiter in „ethischen“ Betrieben schlicht motivierter leisten, dass Investoren als moralisch orientierte Anleger Beteiligungen an „ethischen“ Unternehmen klar bevorzugen, dass Medien und Non-Governmental Organizations (NGOs) eben diese Unternehmen mit ihren Mitteln aktiv unterstützen und dass schließlich auch der Staat die unternehmerische Freiheit prioritär der „ethikbewussten“ Teile der Wirtschaft wahrt und nährt. Insgesamt kann damit von einem „Belohnungseffekt“ des Business Case gesprochen werden (vgl. Kuhn/Weibler 2011, S. 98).
  • Unethische“ Unternehmen werden dagegen von ihren Anspruchsgruppen für ihre gesellschaftlich unverantwortlichen Handlungsweisen abgestraft – insbesondere durch einen (kollektiven) Boykott oder einen (individuellen) „Buykott“ seitens der Konsumenten, durch eine innere oder gar formale Kündigung seitens der (v.a. leistungsstärksten) Mitarbeiter („brain drain“), durch ein breites Desinvestment seitens der Investoren, durch investigativen Journalismus und imageschädigende Kampagnen seitens der Medien und NGO‘s sowie durch Beschneidungen der „licence to operate“ in Form harter Sanktionierungen oder neuer

Regulierungen seitens des Staates (sog. „Bestrafungseffekt“ des BusinessCase

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