Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Betriebsverpachtung (= Verpächterwahlrecht)
Rückseite

mit Aufgabeerklärung

  • Aufgabegewinn i.S.v. § 16 EStG
  • Verpachtung führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG

ohne Aufgabeerklärung

  • kein Aufgabegewinn i.S.v. § 16, § 16 Abs. 3b Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Verpachtung führt zu Einkünften i.S.v. § 15 EStG
  • unterliegt nicht der Gewerbesteuer R 2.2 GewStR

Besonderheit: Betriebsfortführungsfiktion nach § 16 Abs. 3b EStG

Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.