Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Anwendungsbereich des § 16 EStG
Rückseite

Veräußerung oder Aufgabe

  • eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs oder im BV gehaltenen 100%igen Beiteiligung an einer KapG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG
  • Des gesamten Mitunternehmeranteils § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG
  • des gesamten Anteils eines Komplementärs einer KGaA § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EStG

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