Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Bearbeitungs- und Verarbeitungsfälle
Rückseite
liegen vor, wenn der Gegenstand der Lieferung durch einen Beauftragten vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden ist
§ 11 Abs. 1 UStDV
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