Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Zusammenfassende Meldung
Rückseite

ist die nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugebende Meldung über die ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i.S.d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet

§ 18a Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG

und für bestimmte "innergemeinschaftliche" sonstige Leistungen

§ 18a Abs. 2 Satz 1 UStG

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