Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Abmeldungsbescheid
Rückseite
ist der schriftliche Verwaltungsakt der Zulassungsbehörde, mit dem diese auf Antrag des Finanzamtes die Einziehung des Fahrzeugscheins und die Entstempelung des Kennzeichens anordnet
§ 18 Abs. 10 Nr. 2 Buchstabe b Satz 3 UStG, § 18 Abs. 10 Nr. 3 Buchstabe b Sätze 1 bis 3 UStG
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