Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Voranmeldungszeitraum
Rückseite
ist das Kalendervierteljahr
§ 18 Abs. 2 Satz 1 UStG
in bestimmten Fällen der Kalendermonat
§ 18 Abs. 2 Sätze 2 und 4 UStG, § 18 Abs. 2a Satz 1 UStG
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