Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Besteuerungszeitraum
Rückseite

ist das Kalenderjahr

§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG

(ggf. Teil des Kalenderjahres nach § 16 Abs. 3 bzw. Abs. 4 UStG bzw. Kalendervierteljahr, § 16 Abs. 1a UStG)

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