Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Durchlaufende Posten
Rückseite
sind Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt
§ 10 Abs. 1 Satz 6 UStG
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