Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Betriebsvorrichtungen
Rückseite

sind (Maschinen und sonstige) Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören

§ 4 Nr. 12 Satz 2 Alternative 4 UStG

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