Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Betriebsvorrichtungen
Rückseite
sind (Maschinen und sonstige) Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören
§ 4 Nr. 12 Satz 2 Alternative 4 UStG
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