Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Umsatzsteuerlager
Rückseite

kann jedes Grundstück oder jeder Grundstücksteil im Inland sein, das zur Lagerung von in der Anlage 1 zu § 4 Nr. 4a UStG genannten Gegenständen dienen soll und von einem Lagerhalter betrieben wird

§ 4 Nr. 4a Satz 4 UStG

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