Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Tauschähnlicher Umsatz
Rückseite
liegt vor, wenn das Entgelt für eine sonstige Leistung in einer Lieferung oder sonstigen Leistung besteht
§ 3 Abs. 12 Satz 2 UStG
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