Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Werklieferung
Rückseite
ist die Übernahme der Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes durch den Unternehmer unter Verwendung selbst beschaffter Stoffe, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind
§ 3 Abs. 4 Satz 1 UStG
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