Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Werklieferung
Rückseite

ist die Übernahme der Be- oder Verarbeitung eines Gegenstandes durch den Unternehmer unter Verwendung selbst beschaffter Stoffe, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind

§ 3 Abs. 4 Satz 1 UStG

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