Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)

Vorderseite Gemeinschaftsgebiet
Rückseite

ist das nach Gemeinschaftsrecht als Inland geltende Gebiet der Europäischen Gemeinschaft einschließlich des Gebietes des Inlandes

§ 1 Abs. 2a Satz 1 UStG

Das übrige Gemeinschaftsgebiet umfasst nicht das Inland.

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