Umsatzsteuer (Fach) / Umsatzsteuer (Lektion)
Vorderseite
Gemeinschaftsgebiet
Rückseite
ist das nach Gemeinschaftsrecht als Inland geltende Gebiet der Europäischen Gemeinschaft einschließlich des Gebietes des Inlandes
§ 1 Abs. 2a Satz 1 UStG
Das übrige Gemeinschaftsgebiet umfasst nicht das Inland.
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