Strafrecht AT (Fach) / Vorsatz und TBI (Lektion)

Vorderseite Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades)
Rückseite

Der Täter weiß oder setzt es als sicher voraus, dass sein Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt. Dabei kann dem Täter der Erfolgseintritt selbst sogar unerwünscht sein.

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