Öffentliches Recht (Fach) / Verfassungsrecht (Teil von Staatsorga) (Lektion)

Vorderseite Kann das Land ggü einer Weisung gem. Art. 85 II 1 GG einwenden, die Weisung sei rechtswidrig, weil mit ihrer Befolgung gegen einfaches Gesetzesrecht verstoßen werde?
Rückseite

(-) durch Weisung ist Sachkompetenz auf Bund übergegnagen, Land kann nicht geltend machen dadurch in eigenen Rechten verletzt zu werden, Bürger kann sich gegen Handlung wehren

Diese Karteikarte wurde von betty3004 erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: