Öffentliches Recht (Fach) / Verfassungsrecht (Teil von Staatsorga) (Lektion)
Vorderseite
Kann das Land ggü einer Weisung gem. Art. 85 II 1 GG einwenden, die Weisung sei rechtswidrig, weil mit ihrer Befolgung gegen einfaches Gesetzesrecht verstoßen werde?
Rückseite
(-) durch Weisung ist Sachkompetenz auf Bund übergegnagen, Land kann nicht geltend machen dadurch in eigenen Rechten verletzt zu werden, Bürger kann sich gegen Handlung wehren
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