Allgemeine Psychologie (Fach) / Probeklausuren (Lektion)
Vorderseite
Wodurch unterscheiden sich laut Goschke (2008) Intentionshandlungen von vollendeter Volition nicht?
a In der Art der kognitiven Kontrolle.
b Im Ausmaß der kognitiven Kontrolle.
c In der Ebene der kognitiven Kontrolle.
d Im Ausmaß der Abschirmung gegen Distraktoren.
e Im Automatisiertheitsgrad der kognitiven Kontrolle.
Rückseite
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