Geschichte (Fach) / Bayerische Landesgeschichte (Lektion)

Vorderseite Verfassung 1818 - 1918
Rückseite

- vom König oktruierte Verfassung

- zwar konstitutionelle Monarchie, aber wer gestaltet die Konstitution?

- monarchisches Grundprinzip: alle Staatsgewalt ist in der Hand des Monarchen vereint; theoretisch ist niemand in der Lage auf die Politik des Monarchen Einfluss zu nehmen; praktisch musste der Monarch Rücksicht nehmen und war dadurch zT eingeschränkt

- Gewaltenteilung wurde strikt durchgeführt (Merkmal eines modernen Staates): es bestehen drei Gewalten nebeneinander, auch wenn sie in der Hand des Monarchen zusammenlaufen

- Bleibende Errungenschaften der Aufklärung: Menschen- und Bürgerrechte, politische Mitbestimmung (in Bayern seit 1808 verfassungsmäßig garantiert)

- in der Executive bleiben die Befugnisse des Königs uneingeschränkt vorhanden: er setzt Minister und Beamte ein und ist Oberbefehlshaber der Armee

- wichtigster Trumph des Parlaments: Budgetrecht (alle politischen Entscheidungen bedürfen einer Finanzierung)

- seit 1848 wird das seit 1819 bestehende bay. Parlament als Landtag bezeichnet -> Motor der politischen Emanzipation der Bürger

- monarchisches Prinzip wird immer mehr aufgewicht, da der König zwar alleine entscheiden kann, ihm dann aber ggf. das Geld fehlt -> Entwicklung hin zur parlamentarischen Monarchie

- Bayerisches Zentrum stellt königsfreundliche Minister

- 1918 erhebliche Differenz zwischen geschriebener und praktizierter Verfassung

-> Bürokratische Monarchie

Diese Karteikarte wurde von Tommy26 erstellt.