Öffentliches Recht1 (Fach) / Kapitel 7 (Lektion)

Vorderseite Versteinerungstheorie
Rückseite Der Verfassungsgerichtshof zieht bei der Auslegung der Kompetenztatbestände die sogenannte Vertrauenstheorie heran: Er beurteilt den Inhalt der Kompetenztatbestände nach Maßgabe der einfachen Rechtslage zu jenem Zeitpunkt, in dem der Kompetenztatbestand in Kraft getretten ist. Der Versteinerungszeitpunkt ist in der Regel der 1.10.1925, da zu diesem Zeitpunkt die allgemeine Kompetenzenverteilung in Kraft gesetze wurde. Einige Kompetenztatbestände wurden aber auch erst später erlassen.

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