MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)

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Vorderseite Zinsminderung § 1096 ABGB
Rückseite

> Von Beginn der Unbrauchbarkeit bis Behebung> Ex lege> Kein Vorausverzicht> Gemindert wird gesamter Mietzins> Gegeben bei: Bauarbeiten, Liftausfall, weitgehende Leerstehung im Einkaufszentrum> Keine Mietzinsminderung: Kenntnis + Zahlung, Kenntnis und Akzeptanz, Behinderung der Mängelbehebung> Ausmaß richtet sich nach Dauer und Grad der Unbrauchbarkeit > Beispiele aus Judikatur

Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.

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