MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)
Vorderseite
Einstweiliger Mietzins § 382 f EO
Rückseite
> Verfahren auf Räumung wg Mietzinsrückstandes ist anhängig> Mietverhältnis unterliegt zur Gänze dem MRG> Zusammensetzung: § 45 Abs 1 und 2 Betrag (Mindestmietzins, Urkategorie, Nutzfläche jetzt), Bk, Ust > Vermieter muss bescheinigen: Kat, Bk,…> Beschluss bildet auch Exekutionstitel für Zukunft (für Dauer des Verfahrens)
Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.
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