MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)
Vorderseite
Gesetzliches Pfandrecht des Vermieters - § 1101 ABGB
Rückseite
> Gesichert wird Mietzinsforderung> Eingebrachte Fahrnisse> Geltendmachung: gemeinsam mit Mietzinsklage> Pfandrecht erlischt, wenn Mietzins bezahlt ist> Verwertung des Pfandrechts: gesonderter Antrag notwendig
Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.
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