MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)

Vorderseite Angemessener Hauptmietzins § 16 MRG
Rückseite

> = der nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand angemessene Betrag> Ortsüblicher Mietzins vergleichbare Größe, Art, Beschaffenheit + Berücksichtigung der >konkreten Ausstattung, Beschaffenheit,…>Geschäftsräume: Unternehmer muss rügen >Mietobjekte – Baubewilligung nach 8.5.1945: Haus oder Objekt durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen >Denkmalschutz + erhebliche Eigenmittel>Kat A o B – Nutzfläche über 130 m², Neuvermietung binnen 6 bzw 18 Monaten>Unbefristeter Mietvertrag – schriftlich nach 1 Jahr>§ 46 c MRG

Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.

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