MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)
Vorderseite
Was bedeutet Rügeobliegenheit?
Rückseite
Nur dann, wenn der Mieter den Mangel rechzeitig anzeigt und der Vermieter in einer gewissen Frist den Mangel nicht behebt besteht Kat Ausgleich. (von A auf B usw) > Höchstens 3 Monate ab Anzeige § 15a Abs 2 Satz 3 MRGgrobe Mängel = unbrauchbarkeit einer Wohnung = Kat D unbrauchbarMietzinsminderungsantrag bei der Schlichtungsstellepräklusions Frist, Anzeige ist an keine bestimmte Form gebundenVermiter sollte allerdings rasch handeln
Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.
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