MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)
Vorderseite
Fälligkeit des Mietzinses?
Rückseite
Pauschalmietzins: zulässig; Aufgliederung für Zukunft gem. § 15 Abs 4 > Fälligkeit: § 1100 ABGB: ab 1 Jahr: ½ jährlich; andere Vereinbarung üblich; > § 15 Abs 3 MRG: am 5. des Monats im vorhineinder Vermieter hat ein Bankkonto bekanntzugeben.
Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.
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