MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)

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Rückseite

Vollanwendung MRG § 15 MRGbesteht aus:HMZ + Betriebskosten + öffentliche Abgaben + Anteilig besondere Aufwendungen wieGemeinschaftsanlagen, mitvermietete Einrichtungsgegenstände, Leistungen des Vemieters und Ust 10% Wohnugnen Kfz 20%Preisschutz (Mietzinsbeschränkungen) nur im VA Bereich MRG mangels Geltung der Entgeltvorschriften im Vollausnahmen und TA Bereich nur Freier MZund Bewirtschaftungskosten/EinmahlzahlungenHier gelten wieder die Bestimmungen des ABGBs Sittenwidrigkeit usw..

Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.

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