Abgabenordnung (Fach) / Allgemeine Fragen (Lektion)

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Vorderseite Was sind die Folgen der Rechtswidrigkeit eines Bescheides?
Rückseite
  1. Grundsatz: Rechtsverletzung = Einspruch begründet
  2. Ausnahme: Keine Rechtsverletzung = Einspruch unbegründet, wenn
  • § 126 AO (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern) i.V.m. § 121 Abs. 1 AO
  • § 127 AO
  • § 351 Abs. 1 AO

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