Abgabenordnung (Fach) / Allgemeine Fragen (Lektion)
Vorderseite
Was sind die Folgen der Rechtswidrigkeit eines Bescheides?
Rückseite
- Grundsatz: Rechtsverletzung = Einspruch begründet
- Ausnahme: Keine Rechtsverletzung = Einspruch unbegründet, wenn
- § 126 AO (Heilung von Verfahrens- und Formfehlern) i.V.m. § 121 Abs. 1 AO
- § 127 AO
- § 351 Abs. 1 AO
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