Einkommensteuer (Fach) / Körperschaftsteuer (Lektion)

Vorderseite Kapitalerhöhung durch Sacheinlage Grundstück aus PV
Rückseite

- Offene Einlage die das Einkommen nicht erhöhen darf

- kein Teilwert nach 6 (1) Nr 5 EStG sondern Tauschgeschäft nach 6 (6) Satz 1 EStG mit gemeinen Wert:

AK des Grundstücks sind nur Gemeiner Wert, Kosten not.Beurkundung des Kaufvertrags und Kosten der Grundbucheintragung (nicht die Kosten für die Eintragung ins HR, Abänderung Gesellschaftsvertrag etc.)

- die Kosten für eine Übernahmeerklärung eines Gesellschafters welche die Gesellschaft übernimmt ist dann eine vGA (übrige Kosten der Kapitalerhöhung dienen der Gesellschaft und sind daher betrieblich veranlasst)

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.