Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Entnahme nach 4 (1) Satz 3 EStG, Entnahme von WG wenn ins Ausland überführt
Rückseite

Entnahmen sind auch WGs für betriebsfremde Zwecke entnommen

und betriebsfremd ist auch wenn Besteuerungsrecht BRD beschränkt oder ausgeschlossen wird, also ins Ausland übertragen (Entnahmefiktion)

- 4g EStG, Bildung eines ausgleichspostens in Höhe des Gewinns, Aufwand an ausgleichsposten

und dann über 5 Jahre gewinnerhöhend auflösen, ausgleichsposten an sbE

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