Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Entnahme nach 4 (1) Satz 3 EStG, Entnahme von WG wenn ins Ausland überführt
Rückseite
Entnahmen sind auch WGs für betriebsfremde Zwecke entnommen
und betriebsfremd ist auch wenn Besteuerungsrecht BRD beschränkt oder ausgeschlossen wird, also ins Ausland übertragen (Entnahmefiktion)
- 4g EStG, Bildung eines ausgleichspostens in Höhe des Gewinns, Aufwand an ausgleichsposten
und dann über 5 Jahre gewinnerhöhend auflösen, ausgleichsposten an sbE
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.