Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

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man hat hier zwei Abzüge:

1. Abzug nach 34g EStG:

- 50% der Gesamtaufwendungen

- Max 825 EUR/1.650 EUR

- Abzugsbetrag als Steuerermässigung

- der verbrauchte Betrag durch 34g ist = 2 x der Abzugsbetrag

2. SA Abzug, 10b (2) EStG

Gesamtzuwendungen abzgl des verbrauchten Betrags

- aber Max 1.650/3.300

- abziehen als SA

Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.