Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Spenden an politische Parteien
Rückseite
man hat hier zwei Abzüge:
1. Abzug nach 34g EStG:
- 50% der Gesamtaufwendungen
- Max 825 EUR/1.650 EUR
- Abzugsbetrag als Steuerermässigung
- der verbrauchte Betrag durch 34g ist = 2 x der Abzugsbetrag
2. SA Abzug, 10b (2) EStG
Gesamtzuwendungen abzgl des verbrauchten Betrags
- aber Max 1.650/3.300
- abziehen als SA
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.