Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
§ 10 (1) Nr 1 EStG
- Unterhaltsleistungen, an geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden, unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, Antrag des Gebers, Zustimmung des Nehmers (durch Unterzeichnung und Übermittlung der Anlage U)
Geber: SA-Abzug bis zu 13.805 EUR, Betrag erhöht sich für Beiträge zur Basis KV und PV die auch noch an den Ehegatten gezahlt
Nehmer: korrespondierender Ansatz als sonstige Einkünfte 22 Nr 1a EStG, Beiträge zur KV und PV können beim Nehmer als eigene Beiträge abgezogen werden, WICHTIG: auch wenn Frau nicht unbeschränkt ESt pflichtig dann kann 1a (1) Nr 1 EStG greifen und für den Geber können auch SA abgezogen werden, wenn Frau Wohnsitz in EU/EWR hat und Bescheinigung zeigt.
Diese Karteikarte wurde von cloeffelholz erstellt.